AGBs

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Leistungen als Kfz-Sachverständiger

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Erbringung von Kfz-Gutachten und anderen damit zusammenhängenden Dienstleistungen, die zwischen dem Kfz-Sachverständigen (nachfolgend "Sachverständiger") und dem Auftraggeber (nachfolgend "Kunde") geschlossen werden.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Sachverständige hat ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt.

 

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Ein Vertrag zwischen dem Sachverständigen und dem Kunden kommt zustande, wenn der Kunde den Auftrag zur Erstellung eines Kfz-Gutachtens oder einer anderen Dienstleistung erteilt und dieser vom Sachverständigen schriftlich oder durch Ausführung des Auftrags bestätigt wird.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung des Gutachtens notwendig sind, vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.

 

§ 3 Leistungen des Sachverständigen

(1) Der Sachverständige erstellt auf Grundlage des Auftrags ein Kfz-Gutachten, das den Zustand des Fahrzeugs, etwaige Schäden sowie deren Umfang und die Reparaturkosten oder den Marktwert des Fahrzeugs beurteilt.

(2) Der Sachverständige ist berechtigt, zur Erstellung des Gutachtens Subunternehmer oder andere Sachverständige hinzuzuziehen, wenn dies notwendig ist.

(3) Der Sachverständige verpflichtet sich, das Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen sowie gemäß den anerkannten Regeln der Technik zu erstellen.

 

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung für die erbrachten Leistungen richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste des Sachverständigen oder, wenn vereinbart, nach einem individuellen Angebot.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag nach Erhalt des Gutachtens und der Rechnung ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zu zahlen.

(3) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Sachverständige berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.

 

§ 5 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, dem Sachverständigen alle erforderlichen Informationen und Unterlagen, die für die Erstellung des Gutachtens notwendig sind, vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, das zu begutachtende Fahrzeug rechtzeitig und in einem zugänglichen Zustand zur Begutachtung zur Verfügung zu stellen.

(3) Der Kunde ist für die Richtigkeit der Angaben zu den Fahrzeugdaten verantwortlich. Der Sachverständige haftet nicht für falsche oder unvollständige Angaben des Kunden.

 

§ 6 Haftung

(1) Der Sachverständige haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Sachverständige nur im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

(2) Die Haftung des Sachverständigen ist auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Der Sachverständige übernimmt keine Haftung für Schäden, die aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Angaben des Kunden entstehen.

 

§ 7 Widerrufsrecht (nur für Verbraucher)

(1) Sofern der Kunde ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, steht ihm ein Widerrufsrecht zu. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen.

(2) Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Sachverständige mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat, nachdem der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Sachverständige vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnen soll.

(3) Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde den Sachverständigen über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren.

 

§ 8 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Der Sachverständige verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten des Kunden vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu verwenden.

(2) Der Sachverständige ist berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden zur Durchführung des Auftrags zu verarbeiten und an Dritte weiterzugeben, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist.

 

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Sofern der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand der Sitz des Sachverständigen.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

 

Stand: 01.04.2025

01.April
2025

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